Klimaschutzverträge

Das Ziel steht fest: Europa soll bis 2050 klimaneutral werden. Dafür hat sich die Europäische Union (EU) im Rahmen des Green Deals zur Erfüllung klima- und energiepolitischer Emissionsminderungsziele verpflichtet. Ein klimapolitisches Instrument zur Erreichung dieser Ziele ist die Förderung klimafreundlicher Produktionsverfahren in emissions- und energieintensiven Branchen durch Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfDs). 

Klimaschutzverträge - was steckt dahinter? 


Über die Klimaschutzverträge zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und den Betreibern emissionsintensiver Industrieanlagen sollen klimafreundliche Produktionsverfahren marktfähig gemacht werden. Dafür kompensieren die Klimaschutzverträge die Mehrkosten transformativer, klimaschonender Produktionsverfahren im Vergleich zu herkömmlichen Technologien. Dies soll Investitionssicherheit und finanzielle Anreize für den Einsatz innovativer, klimaneutraler Technologien schaffen und Industrieunternehmen bei der Umstellung auf eine klimafreundlichere Produktion unterstützen. So leisten die Klimaschutzverträge perspektivisch einen bedeutenden Beitrag zur Transformation der Industriebranche und zur Klimaneutralität in Deutschland.

Förderziel und –gegenstand 

Klimaschutzverträge fokussieren emissionsintensive Industriesektoren, wie z. B. die Papier-, Chemie-, Metall- oder Glasindustrie. Für eine schnelle sowie kosteneffiziente Transformation zur Klimaneutralität sollen diese mit einer Laufzeit von 15 Jahren gefördert werden. Das Ziel des Förderprogramms besteht dabei darin, bis 2045 rund 350 Megatonnen CO₂-Äquivalent unmittelbar einzusparen sowie die Verlagerung von Treibhausgasemissionen ins Ausland zu verhindern. Außerdem setzen die Klimaschutzverträge einen Anreiz, dass die hierfür erforderlichen Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland entwickelt und umgesetzt werden, um nationale Innovationen zur Dekarbonisierung der Industrie weltweit voranzubringen. 

So funktionieren Klimaschutzverträge in der Praxis

Der Klimaschutzvertrag wird zwischen dem Staat und dem investierenden Unternehmen abgeschlossen. Als Referenzmarkt dient der europäische Emissionshandel (EU-ETS), sodass der Vertrag die Differenz zwischen dem vereinbarten CO2-Vertragspreis und dem Preis eines CO2-Zertifikats für Emissionsminderungen gegenüber dem Wert einer konventionellen Referenztechnologie garantiert. Bei einem Vertragspreis über dem aktuellen CO2-Preisniveau bezuschusst der Staat das Projekt in 

den ersten Jahren. Steigt der CO2-Zertifikatepreis über den Vertragspreis hinaus, ist das Unternehmen jedoch verpflichtet, die Differenz zurück an den Staat zu zahlen. Über die freie Zuteilung von Zertifikaten an das Projekt, die das Unternehmen zum festgelegten CO2-Zertifikatepreis verkaufen kann, wird so ein fester CO2-Preis für Emissionsminderungen garantiert, der zuverlässig Anreize für Emissionsminderungen setzt. 

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Grafik CCfD

Aktuelle Entwicklungen

Die Umsetzung des Förderprogramms Klimaschutzverträge startete mit einem ersten vorbereitenden Verfahren, welches im Zeitraum vom 6. Juni bis zum 7. August 2023 stattfand und verpflichtend war, um am darauffolgenden Gebotsverfahren teilzunehmen.

Am 12. März 2024 startete das BMWK das erste Gebotsverfahren. Unternehmen energieintensiver Industriesektoren, die erfolgreich am vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben, können sich innerhalb des Gebotsverfahrens bis zum 11. Juli 2024 um eine 15-jährige Förderung ihrer Transformationsvorhaben bewerben. Das Fördervolumen umfasst insgesamt vier Milliarden Euro. Gefördert werden Projekte mit einer maximalen Fördersumme von einer Milliarde Euro. 

Weiterführende Informationen

Aktuelle Neuigkeiten und wissenswerte Hintergrundinformationen zu den Klimaschutzverträgen finden Sie auf der Webpage des BMWK.

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