Carbon Contracts for Difference
Carbon Contracts for Difference - was steckt dahinter?
Carbon Contracts for Difference sind Klimaschutzverträge zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Unternehmen emissionsintensiver Branchen, die klimafreundliche Produktionsverfahren marktfähig machen sollen. Dafür kompensieren die CCfDs die Mehrkosten transformativer, emissionsarmer Produktionsverfahren im Vergleich zu herkömmlichen Technologien (sog. Referenztechnologien). Dies soll Investitionssicherheit und finanzielle Anreize für den Einsatz innovativer, klimaneutraler Technologien schaffen und Unternehmen somit die Umstellung auf eine klimafreundlichere Produktion ermöglichen.
Förderziel und –gegenstand
Die CCfDs fokussieren emissionsintensive Industriesektoren, die Reinvestitionen in Anlagen tätigen müssen, wie die Stahl-, Zement-, Papier- und Ammoniakbranche. Für eine schnelle sowie kosteneffiziente Transformation zur Klimaneutralität sollen diese mit einer Laufzeit von 15 Jahren gefördert werden. Das Ziel des Förderprogramms besteht dabei darin, bis 2045 rund 350 Megatonnen CO₂-Äquivalent unmittelbar einzusparen sowie die Verlagerung von Treibhausgasemissionen ins Ausland zu verhindern. Außerdem setzen die CO₂-Differenzverträge einen Anreiz, dass die hierfür erforderlichen Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland entwickelt und umgesetzt werden, um nationale Innovationen zur Dekarbonisierung der Industrie weltweit voranzubringen.
So funktionieren CCfD in der Praxis
Der CCfD wird zwischen dem Staat und dem investierenden Unternehmen abgeschlossen. Als Referenzmarkt dient der europäische Emissionshandel (EU-ETS), sodass der Vertrag die Differenz zwischen dem vereinbarten CO2-Vertragspreis und dem Preis eines CO2-Zertifikats für Emissionsminderungen gegenüber dem Wert einer konventionellen Referenztechnologie garantiert. Bei einem Vertragspreis über dem aktuellen CO2-Preisniveau bezuschusst der Staat das Projekt in
den ersten Jahren. Steigt der CO2-Zertifikatepreis über den Vertragspreis hinaus, ist das Unternehmen jedoch verpflichtet, die Differenz zurück an den Staat zu zahlen. Über die freie Zuteilung von Zertifikaten an das Projekt, die das Unternehmen zum festgelegten CO2-Zertifikatepreis verkaufen kann, wird so ein fester CO2-Preis für Emissionsminderungen garantiert, der zuverlässig Anreize für Emissionsminderungen setzt.

Aktuelle Entwicklungen
Für die Umsetzung der CCfD wurden zunächst Förderaufrufe (Gebotsverfahren) veröffentlicht. Daraufhin fand das erste vorbereitende Verfahren im Zeitraum vom 6. Juni 2023 bis zum 7. August 2023 statt, welches verpflichtend war, um am darauffolgenden Gebotsverfahren teilzunehmen. Entscheidend dabei waren die Bewertungskriterien von 80% Förderkosteneffizienz und 20% relativer Treibhausgas-Minderung.
Der nächste Schritt, das Inkrafttreten der Förderrichtlinie, ist aktuell noch ausstehend, bevor im Winter 2023 das erste Gebotsverfahren sowie der Zuschlag erfolgt. Der operative Beginn erfolgt spätestens 36 bis 48 Monate nach Zuschlag. Ab 2024 findet dieser Zyklus des Gebotsverfahrens zweimal jährlich statt.
Welche Voraussetzungen müssen Projekte erfüllen?
Mindestanforderungen
► Referenzsystem: mind. 10 kt CO2-Äquivalente pro Jahr
► Relative Treibhausgas-Minderung: 90 % technisch möglich und 60 % ab Beginn des 3. Jahres nach operativem Start
Ausschlusskriterien (Auswahl)
► Produktion von Sekundärenergieträgern und Wasserstoff
► Vorhaben, die nicht unmittelbar der Herstellung industrieller Produkte dienen
Inputenergie
► Verwendeter Strom muss aus Erneuerbaren Energien erzeugt worden sein
► Einsatz von grünem oder blauen Wasserstoff und Derivaten
► Nutzung von Biomasse und CCS/CCU nachrangig
Operativer Beginn
► spätestens 36 bzw. 48 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids