Voller Energie für Sie.
Leistungen
Flexibel, zuverlässig und serviceorientiert
Als Großhändler und Importeur beziehen wir Gas direkt vom Produzenten und bieten Ihnen individuelle Produkte und Dienstleistungen zu besten Konditionen.
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Grüne Gase
Neue Märkte und Geschäftsmodelle im Blick
Wir gestalten die Transformation der Energiewirtschaft aktiv mit und begleiten unsere Kunden als strategischer Partner auf dem Weg in ihre grüne, nachhaltige Zukunft.
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Karriere
Zusammen die Energiewende gestalten.
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Bei VNG Handel & Vertrieb ist der Name Programm: Von Leipzig aus sind wir als Großhändler für Gas sowie als Energiedienstleister im In- und Ausland tätig. Wir beliefern Industrie- und Handelsunternehmen, Stadtwerke sowie Weiterverteiler und bieten energienahe Dienstleistungen an. Vertrauensvolle Partnerschaften, Flexibilität und eine große Nähe zu Kunden und Märkten bilden seit jeher das Fundament unserer Aktivitäten.
Ein exzellentes Know-how rund um den Handel und Vertrieb von Erdgas zeichnet uns seit über 60 Jahren aus. Hervorgegangen im Jahr 2018 aus der VNG AG, sind wir heute eigenständige Führungsgesellschaft des Konzern-Handelssegments. Als Spezialist leisten wir unseren Beitrag dazu, gasbasierte Konzepte für den umweltfreundlichen Energiemix von morgen zu verwirklichen.
VNG-Businessportal
Nutzen Sie die vielfältigen Angebote rund um Ihren Vertrag, die wir Ihnen online im VNG-Businessportal bereitstellen.

Hinweis zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz
Nach § 2 des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) erhalten Sie als Letztverbraucher eine einmalige Entlastung für den Monat Dezember 2022. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert. SLP-Kunden erhalten bereits im Dezember 2022 eine vorläufige Leistung nach § 3 EWSG auf die Entlastung in Höhe des im Dezember 2022 zu zahlenden Abschlags. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Einsparen von Energie einen kostenmindernden Nutzen hat.
Information nach § 4 Abs. 4 EWPBG
Im Dezember 2022 ist das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) in Kraft getreten. Nach § 3 Absatz 1 EWPBG erhalten Sie als Letztverbraucher, sofern die Voraussetzungen nach § 3 Absatz 1 EWPBG erfüllt sind, ab März 2023 bis einschließlich Dezember 2023 monatlich einen Entlastungsbetrag gutgeschrieben.
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